Praxisfall: Kündigungsfrist knapp verpasst

Kategorie: Kündigung
Praxisfall: Dumm gelaufen. Probezeitkündigung um einen Tag verpasst.

Ein Beispiel für sehr ungünstiges Timing einer Kündigung.

Es sollte eine Probezeitkündigung ausgesprochen werden.

Das Schreiben wurde ausgehändigt. Man war sich sicher, die Frist entsprechend eingehalten zu haben.

Dummerweise hatte man sich um genau einen Tag vertan.

Sehr ärgerlich! Vor allem, weil der Entschluss schon relativ lange feststand.

Durch langes aufschieben der Kündigung wurde unnötigerweise die Frist verpasst.

Die zu kündigende Mitarbeiterin hatte zu Recht darauf hingewiesen, dass die Probezeit abgelaufen war.

Somit wurde die Kündigung unwirksam.

Ein Fehler, der leicht hätte vermieden werden können.

Ich empfehle, sich bei Kündigungen genügend Zeit für die Vorbereitung zu nehmen und nichts übers Knie zu brechen. So können (Flüchtigkeits-) Fehler leicht vermieden werden.

Aber die “Deadlines” sollten auch immer im Blick behalten werden.